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   BVerwG, 18.04.1986 - 1 B 28.85   

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BVerwG, 18.04.1986 - 1 B 28.85 (https://dejure.org/1986,11995)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1986 - 1 B 28.85 (https://dejure.org/1986,11995)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1986 - 1 B 28.85 (https://dejure.org/1986,11995)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer Doppelehe - Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die Verwertung von Sozialversicherungsbescheinigungen - Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 1 B 28.85
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß der ausländische Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, wenn die Ehe im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) geführt werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 1 B 28.85
    Zur ordnungsmäßigen Bezeichnung dieses Mangels gehören grundsätzlich Darlegungen u.a. darüber, was der Beteiligte bei Gewährung rechtlichen Gehörs über sein bisheriges Vorbringen hinaus noch vorgetragen hätte (Urteil vom 16. August 1983 - BVerwG 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1986 - 1 B 28.85
    In der Nichterhebung eines angebotenen Beweises kann, wenn das Gericht wie hier das entsprechende Vorbringen der Partei zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, nur dann eine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen, wenn die Partei durch das Ergehen der Endentscheidung anstatt der erwarteten Beweiserhebung überrascht und ihr dadurch weiteres Vorbringen abgeschnitten worden ist (Beschluß vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 33).
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